Umzugsratgeber

 
   
 

Der neue Beruf, ein Kind, eine Trennung oder ein unerwarteter Geldsegen: Es gibt viele Anlässe, die Wohnung zu wechseln. Dann heißt es Umzugkartons packen, den Hausrat schleppen, Verwandte, Freunde und Bekannte einspannen. Doch ein Umzug muss nicht anstrengend sein: Wer ein Umzugsunternehmen beauftragt, kann Strapaze und Kraft sparen. Auf dieser Seite wollen wir Ihnen ein paar grundsätzliche Ratschläge geben, was Sie bei einem Umzug beachten sollten.

   
  Seriöse von weniger verlässlichen Umzugsunternehmen unterscheiden
 

Seriöse Umzugsunternehmer sind im Bundesverband Möbelspedition (AMÖ) e.V. organisiert, zu erkennen am rollenden Känguru mit einem Schrank im Beutel. Wird in Inseraten mit günstigen Stunden- oder Tagespauschalen für Umzüge geworben, außer einer Telefonnummer jedoch weder Name und Adresse des Unternehmens genannt, ist Vorsicht geboten. Oft werden nicht alle Kostenfaktoren angegeben. Die Zeche zahlen Sie, wenn Sie nach Ihrem Umzug die Rechnung präsentiert bekommen und dort mehr Posten aufgeführt finden, als Sie ursprünglich angenommen haben, etwa Standgebühren, Treppengelder oder zusätzliche Spesen.

 
  Angebote vergleichen
 

Es lohnt sich, mehrere Angebote einzuholen. Die Angebote müssen aber vergleichbar sein. So können Sie das Preis-Leistungs-Verhältnis des Spediteurs einschätzen. Der gewünschte Leistungsumfang sollte genau festgelegt sein. Welche Möbel kommen mit ? Wer packt die Kisten ? Sind Extras wie Waschmaschine anschließen oder Küche aufbauen gewünscht ? Wie sehen die äußeren Gegebenheiten aus: enges Treppenhaus, Fahrstuhl, Parkmöglichkeiten für das Umzugsauto ? Am besten ist es, einen Besichtigungstermin zu vereinbaren, damit der Unternehmer das Umzugsgut in Augenschein nehmen und Empfehlungen aussprechen kann, welche Arbeiten Sie und welche die Spedition übernimmt. Sie können ihm die Arbeit erleichtern, indem Sie eine Liste Ihres Hausrates erstellen (Keller und Dachboden nicht vergessen). Eine "blanko Inventarliste" können Sie sich von unserer Homepage unter "Inventarlisten"  herunterladen. Der Kostenvoranschlag sollte alle vereinbarten Nebenleistungen berücksichtigen und unterschrieben sein. Die Teilleistungen reichen vom Aufstellen der Halteverbotsschilder über einen Außenlift bis hin zum Packmaterial und Möbelaufbau.

 
  Festpreis vereinbaren
 

Um sich vor bösen Überraschungen zu schützen, sollten Sie einen Festpreis vereinbaren. Seriöse Umzugsunternehmen werden dazu bereit sein, wenn sie den Aufwand abschätzen können. Aber auch hier gibt es Hintertürchen im Vertrag - zum Beispiel den Zusatz im Kleingedruckten "Abrechnung nach Aufwand". Er erlaubt es dem Spediteur, Nebenleistungen im Nachhinein in Rechnung zu stellen. Hat man einen Festpreis vereinbart, werden die festgelegten Aufgaben zu diesem Preis durchgeführt, egal, wie lange der Umzug dauert. Ein Festpreis ist sinnvoll, wenn man genau weiß, dass sich an der Planung nichts ändert. Zusätzliche Leistungen werden nämlich vom Spediteur auch zusätzlich abgerechnet. Lässt sich der Umfang im Voraus nicht genau absehen, empfiehlt es sich, einen Preis nach Aufwand zu vereinbaren.

   
  Haftung
 

Die Haftung für Spediteure ist in der Höhe gesetzlich geregelt (§ 451e HGB): Die Grundhaftung des Umzugsunternehmers beträgt 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut. Ersetzt wird nur der Zeitwert und nicht der Wert für die Neuanschaffung. Er ist nur dann von der Haftung befreit, wenn der Schaden auf Umständen beruht, die er auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte, zum Beispiel bei Naturkatastrophen. Genauso wenig haftet der Spediteur für Gegenstände, die er nicht selber verpackt hat, sowie für Pflanzen, Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren, Geld, Urkunden und andere Kostbarkeiten - es sei denn, zuvor wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

   
  Transportversicherung abschließen
 

Häufig liegt der tatsächliche Wert des Hausrates über der Haftungsgrenze. Deshalb empfiehlt es sich, beim Spediteur eine zusätzliche Transportversicherung abzuschließen. Die Kosten dafür sind nicht all zu hoch. Zu entscheiden ist dann noch, ob die Versicherung zum Zeitwert oder zum Neuwert des Umzugsgutes abgeschlossen werden soll. Vor allem bei hochwertigem Hausrat ist eine Versicherung zum Neuwert sinnvoll, da Möbel sehr schnell an Wert verlieren.

   
  Reklamationsfristen beachten
 

Gibt es etwas zu beanstanden, müssen Fristen eingehalten werden. Kommt es zu Transportschäden, trägt der Kunde die Beweislast. Offensichtliche Schäden (z. B. Schrammen am Mahagonischreibtisch oder zerbrochener Spiegel) muss man sofort melden und schriftlich auf dem Arbeitsschein des Spediteurs vermerken (auf Gegenzeichnung bestehen). Deshalb sollten Sie das Umzugsgut sofort beim Ausladen kontrollieren. Für nicht sichtbare Schäden (etwa am Porzellan in der Kiste) hat man 14 Tage Zeit. Verursachen die Möbelpacker Schäden an Haus oder Wohnung, schaben sie beispielsweise den Putz im Treppenaufgang ab oder zerkratzen sie den Parkettboden, so muss der Schaden innerhalb eines Monats schriftlich angezeigt werden. Aber: Der Spediteur haftet nur für die Fracht, die er auch selbst in Kisten gepackt hat. Wer also Zerbrechliches vom Spediteur einpacken lässt, ist im Schadensfall auf der sicheren Seite.

   
  Schlichtung
 

Kommt es zu Streitigkeiten zwischen Umzüglern und Transportunternehmen, können sich die Auftraggeber kostenfrei an eine Schiedsstelle des Bundesverbandes Möbelspedition (AMÖ) wenden. Strittige Angelegenheiten werden dort geprüft; die Speditionen sind verpflichtet, sich an die Schiedssprüche des Gremiums zu halten. Allerdings kann dieser Service nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die beauftragte Spedition Mitglied des AMÖ ist.

   
  Bezahlung
 

Klären Sie rechtzeitig, d.h. spätestens bei Vertragsabschluss, wann und wie gezahlt wird - sofort nach dem Umzug, oder erst nachdem Sie die Rechnung erhalten haben. Bei Umzügen in das Ausland ist die Bezahlung vor der Beladung des Umzugtransportes üblich.